1997 hat der Europarat die weltweit erste internationale Bioethikkonvention veröffentlicht, die vielen Mitgliedstaaten geholfen hat, ethische Standards in der Biomedizin zu formulieren. Auch ging es darum, die Kompatibilität dieser Normen mit denen der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. 2020 hat der Europarat dann einen strategischen Aktionsplan zu Menschenrechten und Technologien in der Biomedizin erstellt und will sich in den kommenden zwei Jahren intensiv mit Künstliche Intelligenz-Themen im Gesundheitswesen beschäftigen.
Der Bioethische Ausschuss des Europarates, der aus Experten der 46 Mitgliedsstaaten besteht, den britischen Datenethik-Forscher Brent Mittelstadt von der Universität Oxford mit einem Bericht beauftragt. Darin wird vor möglichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Menschen- und Patientenrechte gewarnt, etwa im Hinblick auf Ungleichheiten beim Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung oder vor sozialen Vorurteilen, die in die Entwicklung von Künstlichen Intelligenz-Systemen einfließen. Mittelstadt fordert mehr Transparenz bei der Entwicklung und beim Einsatz solcher Technologien im Verhältnis zu medizinischen Fachkräften und Patienten sowie den Schutz der Vertraulichkeit von Patientendaten. Weiterhin schildert der Bericht mögliche Folgen der Künstlichen Intelligenz im Hinblick auf den Verlust von Kompetenzen bei Gesundheitsfachkräften und bei der Verlagerung von Verantwortung.
Jedoch denkt Mittelstadt nicht, dass die Künstliche Intelligenz in den kommenden Jahren Diagnosen oder therapeutische Entscheidungen von Ärzten ersetzen wird. Dafür wäre klinische Evidenz nötig, um zu belegen, dass Patienten Künstliche Intelligenz-gestützt besser behandelt werden, diese Evidenz aber fehle bisher. Allerdings kann Künstliche Intelligenz Ärzte darin unterstützen, noch effektiver und effizienter zu arbeiten als bisher.
Literatur
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Kuenstliche-Intelligenz-in-der-Medizin-Jetzt-Standards-fuer-Anwendung-setzen-429919.html (22-06-15)