Erst im Verlauf des 20. Jahrhunderts begann der Erkenntnisprozess, dass das Lernen Erwachsener ein lohnenswertes Gebiet für Staaten und Behörden darstellt. Diese Feststellung dürfte für diejenigen, die sich mit der Geschichte der Erwachsenenbildung beschäftigt haben, wenig überraschend sein, wobei die Ursprünge der Erwachsenenbildun in selbstorganisierten Lesekreisen und Diskussionsclubs liegen, die im Kontext der Aufklärung entstanden. Innerhalb der Bestrebungen der Arbeiterklasse um Emanzipation im 19. Jahrhundert sowie der Selbstermächtigung des erstarkenden Bürgertums nahm die Erwachsenenbildung eine bedeutsame Rolle ein. Der Staat wurde nicht unbedingt als direkter Gegner betrachtet, jedoch zumindest als externer Beobachter. Die Dokumentation der Reichsschulkonferenz von 1920, bei der die Erwachsenenbildung eine eigene Arbeitsgruppe hatte, verdeutlicht die divergierenden staatlichen Lenkungsrichtlinien in den verschiedenen Bildungsbereichen. Erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die ersten Weiterbildungsgesetze verabschiedet. Erst im Rahmen von Bildungsreformen wurde die Erwachsenenbildung als ein systematischer und ausbaufähiger Sektor des Bildungssystems betrachtet und erweitert. Der Grad der Institutionalisierung, der mit dem Schulsystem vergleichbar ist, wurde bis heute weder erreicht noch als bildungspolitisches Ziel festgelegt.